Autoglas Luxembourg

Winterreifenpflicht in Luxemburg bei winterlichen Bedingungen

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Das Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen in Luxemburg bei winterlichen Bedingungen (Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) ist nur mit vorschriftsmäßigen Winterreifen (Winterreifen oder „Allwetterreifen“ mit der Kennzeichnung „M.S.“, „M+S“, „M&S“ oder dem Bergsymbol) erlaubt, die auf alle Räder des Fahrzeugs aufgezogen sind.

 

Mit Ausnahme von Fahrzeugen, die auf öffentlichen Straßen geparkt oder abgestellt sind, sindalle Fahrerbetroffen:

 

  • Bewohner;
  • Grenzgänger;
  • auf der Durchreise usw.

Wenn sie dies nicht tun, werden sie mit einer Verwarnung von 74 Euro bestraft.

 

Die Räder aller Antriebsachsen von Lastkraftwagen, Bussen und Reisebussen müssen mit Winterreifen ausgestattet sein. Dasselbe gilt für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg.

 

Diese Verpflichtung gilt nicht für :

 

  • Kleinkrafträder;
  • Motorräder;
  • Dreiräder;
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge;
  • vierrädrige Fahrzeuge;

sowie für:

 

  • Traktoren;
  • selbstfahrende Maschinen.

Wenn das Fahrzeug während der Wintersaison zur technischen Kontrolle muss, sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Felgen und/oder Reifen eventuell ein Typgenehmigungsverfahren durchlaufen müssen, insbesondere wenn ihre Abmessungen nicht mit denen übereinstimmen, die aus der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs entnommen wurden. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, immer die technischen Unterlagen der montierten Felgen und/oder Reifen mitzunehmen.

pneu hiver

Zur Erinnerung: Es gibt kein Datum für den”Beginn” oder das “Ende” des Winters. Das Fahren mit Winterreifen ist nur vorgeschrieben, wenn es die Wetter- und Straßenverhältnisse erfordern. Es ist Pflicht, vier Reifen desselben Typs an seinem Auto zu montieren.